Viele Arbeitnehmer, die auch in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, werden den 1. Juli 2006 als Trauertag ansehen. Denn ab diesem Termin sind Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nur noch bis zu einem Grundlohn von 25 Euro je Stunde sozialabgabenfrei. Teamarbeit ist wenn alle zusammen etwas tun ...
Weniger Geld für Existenzgründer Existenzgründer müssen mit weniger Anschubstütze vom Staat auskommen. Zum 30. Juni endet die Möglichkeit, eine Ich-AG zu gründen. Die Nachfolgeregelung, der Gründungszuschuss, soll vor allem eines sein: billiger. So bekommen Arbeitslose, die sich mit einer Ich-AG selbstständig machen, bisher im ersten Förderjahr einen Zuschuss von 600 Euro monatlich, im zweiten 360 Euro und im dritten Jahr immerhin noch 300 Euro monatlich. Macht summa summarum 14.400 Euro – steuerfrei. Endgültig vor dem Auslaufen steht auch das sogenannte Überbrückungsgeld, das bisher einkommensabhängig gezahlt wurde. Da Überbrückungsgeld und Ich-AG-Förderung lukrativer sind als die Neuregelung, sollten sich alle sputen, die schon länger den Sprung in die Selbstständigkeit planen. Denn nur, wenn ihre Firma noch im Juni loslegen kann, gibt’s die alte Förderung auf jeden Fall.
Wichtig: Wer gefördert werden will, muss ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Handwerker müssen zudem in der Handwerksrolle eingetragen sein. Sollten die Arbeitsagenturen den rechtzeitig abgegebenen Antrag im Juni nicht mehr bearbeiten können, dann müsse auch eine rückwirkende Auszahlung der alten Vergünstigung drin sein, meinen Experten.
Kleinunternehmer: Neugeregelte Umsatzsteuer Für viele Selbstständige und Inhaber kleinerer Firmen in den alten Bundesländern ist der 1. Juli 2006 ein gutes Datum. Machen sie im Kalenderjahr nämlich weniger als 250.000 Euro Umsatz, können sie die günstigere Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer beantragen. Bisher lag die Grenze bei 125.000 Euro.
Bei der Ist-Versteuerung wird Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde gezahlt hat. Bei der Soll-Versteuerung will der Fiskus dagegen schon Geld sehen, wenn die Firma ihre Leistung schon erbracht, der Kunde aber noch nicht gezahlt hat. Das Unternehmen muss die Steuer also vorfinanzieren. Im Osten bleibt es bis Ende 2009 bei der Sonderregelung, nach der die Variante der Ist-Versteuerung bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro genutzt werden kann. Teamarbeit ist wenn alle zusammen etwas tun ...
Mini-Jobber: Zur Kasse, bitte! Mini-Jobber werden zur Kasse gebeten. Der pauschale Abgabensatz für die 400-Euro-Jobs wird von 25 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Im Einzelnen: Zur Krankenversicherung werden künftig 13 statt bisher elf Prozent des Mini-Lohns fällig. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung steigt von zwölf auf 15 Prozent. Nur bei der Pauschalsteuer bleibt es bei Abgaben von zwei Prozent.
Gute Nachricht für alle, die ihre Putzfrau als 400-Euro-Jobberin angemeldet haben: Für Mini-Jobs in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheck-Verfahren gemeldet sind, bleibt es bei bei der bisherigen Belastung von 25 Prozent. Teamarbeit ist wenn alle zusammen etwas tun ...